Verbraucherinformation vom Verband oberfränkischer Damwildhalter e.V. zum Thema Wildfleisch aus landwirtschaftlicher Gehegehaltung.

Wildfleisch aus Oberfranken, ein Naturprodukt direkt vom Erzeuger.

Unsere Mitglieder halten Rotwild, Damwild, und Sikawild in ihren landwirtschaftlichen Gehegen.

Zusätzlich zum frischen Wildfleisch von ausschließlich jungen Tieren, vermarkten landwirtschaftliche Wildhalter auch noch andere Spezialitäten, wie hausgemachte Hirschsalami, Wild-Kochsalami und Wildschinken.

Wildfleisch , Wild Fleisch , Fleisch vom Wild , Wildfleischprodukte , Wildsalami , Wildschinken , Wildwurst , Wild Kochsalami , Wildrezept , Wildrezepte , Rotwild , Damwild , Sikawild , Wildhalter , Wildhaltung , Verband der Wildhalter , Gehege , Gehegewild , Gehegewildhaltung ,

Gehegewildhalter , Wildhalterverband , Oberfranken , Oberfränkischer Verband , Wild Rezepte , Wild Rezept , Wildgehege, Gehege wild , Wild Gehege , Wild Gatter , Gatter Wild , Wildgatter , gatterwild , Direktvermarkter , Direktvermarktung , Wildtier , Wildtiere , Haltung von wild , junges zartes Wildfleisch ,

Unsere Produkte vom Wild werden direkt an die Endverbraucher vermarktet. Wie bei jedem Naturprodukt gibt es frisches Wildfleisch von jungem Wild nur saisonbedingt. Die Saison beginnt im Oktober und endet zu Ostern. Das gewährleistet Ihnen als Verbraucher, dass Sie ausschließlich zartes, frisches und hochwertiges Fleisch vom Wild angeboten bekommen.

Anders als beim Jagdwild unterliegt Gehegewild grundsätzlich der Fleischbeschaupflicht, das bedeutet, ein amtlicher Fleischbeschauer, ( meist der Tierarzt ) sieht sich die Tiere ein paar Tage zuvor noch lebend im Gehege an. Nach der Schlachtung begutachtet er dann den Körper jedes einzelnen Tieres und seine inneren Organe und danach erst stempelt er den Schlachtköper frei.

Nur bei auf der Jagd erlegten Rehen, Rotwild, Damwild, Sikawild darf der Jäger ( = Erleger ) die Funktion des amtlichen Fleischbeschauers übernehmen. Manche unserer Mitglieder und Gehegewildhalter besitzen zwar auch den Jagdschein, aber auch für sie gilt: Wird das Wild im Gehege geschossen müssen sie den amtlichen Fleischbeschauer holen, springt das Wild über den Zaun und wird des nur 1 Meter vor dem Gehege erlegt brauchen sie keine amtliche Fleischbeschau durchführen zu lassen.

Weitere Informationen mit Wildrezepten, Gehegewildhaltern in Oberfranken, Nährwerttabelle etc. erhalten Sie auf unserer Homepage www.ofrawild.de

eine direkte Verlinkung dahin erfolgt in Kürze.